Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)

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§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, einschließlich Beratungen, Auskünfte und sonstiger Nebenleistungen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich ab Werk / ab Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Versand und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Maßgeblich für die Abrechnung ist die bei Versand festgestellte Menge. Branchenübliche Mehr- oder Mindermengen sind zulässig.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzugzahlbar.

(2) Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

(3) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB).

(4) Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Lieferfristen und höhere Gewalt

(1) Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

(2) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

(3) Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare, nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängern die Lieferfrist angemessen oder berechtigen uns zum Rücktritt.

§ 6 Versand, Gefahrübergang

(1) Versandart und -weg bestimmen wir nach billigem Ermessen.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.

(3) Teillieferungen sind zulässig und gelten jeweils als selbstständige Leistung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

(2) Verarbeitung oder Veredelung erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB.

(3) Forderungen aus Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz der Veredelungsleistung.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.

(4) Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Veredelung von beigestellter Fremdware

(1) Fremdware im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftraggeber beigestellten Textilien oder Waren, die nicht von uns geliefert wurden.

(2) Die Veredelung von Fremdware erfolgt ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers.

(3) Wir übernehmen keine Haftung oder Gewährleistung für Beschaffenheit, Qualität, Eignung oder Veredelbarkeit der Fremdware.

(4) Eine Prüfung der Fremdware auf Veredelbarkeit schulden wir nicht. Hinweise erfolgen freiwillig und ohne Haftungsübernahme.

(5) Im Reklamationsfall ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den Rechnungswert der jeweils betroffenen Veredelungsleistung begrenzt.

(6) Eine Haftung für den Wert der beigestellten Textilien oder Waren ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(7) Rücktritt, Minderung oder Wandlung sind bei Fremdware ausschließlich auf die Veredelungsleistung beschränkt.

§ 10 Haftungsbegrenzung

(1) Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert der jeweiligen Veredelungsleistung begrenzt.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vertragsstrafen ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere für Veredelungsleistungen an Fremdware.

§ 11 Gerichtsstand, Recht

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Marburg.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende Regelung.

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